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An der Burg 4, 33154 Salzkotten

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E.

T. 05258 - 2209825

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Make Watt GmbH („Make Watt“) regeln den Verkauf und das Erbringen von Leistungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, den Verkauf und die Installation von Photovoltaik-Systemen, die Bereitstellung von Beratungsleistungen im Bereich der Solarenergie sowie Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für die genannten Systeme.

(2) Die konkreten Leistungsvereinbarungen basieren auf dem zwischen Make Watt und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Dieser beinhaltet das individuelle Angebot, die Bestellung, die Auftragsbestätigung sowie etwaige ergänzende Leistungsbeschreibungen, die technischen Spezifikationen der Produkte, Bedienungsanleitungen und natürlich die vorliegenden AGB. Der Gesamtumfang der vertraglichen Beziehung wird außerdem durch die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen geregelt.

(3) Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Kundenbeziehungen von Make Watt, unabhängig davon, ob es sich bei den Kunden um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Dabei werden die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen beider Kundengruppen entsprechend berücksichtigt.

(4) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen wirksam, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Unternehmerkunden werden nur dann Teil des Vertrags, wenn Make Watt ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dies gilt selbst dann, wenn Make Watt in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

(1) Alle Angebote der Make Watt GmbH an Unternehmer, ob mündlich oder schriftlich, in elektronischer Form oder in anderer Weise präsentiert, sind freibleibend und unverbindlich. Dies bedeutet, dass solche Angebote lediglich als Einladung zur Abgabe eines Angebots seitens des Unternehmers zu verstehen sind und keine rechtliche Bindung für die Make Watt GmbH darstellen.

(2) Informationen und Darstellungen in Werbematerialien, einschließlich Broschüren, Katalogen, Flyern, Anzeigen in Printmedien und digitalen Formaten, sind nicht als verbindliche Angebotsbestandteile zu verstehen. Sie dienen vielmehr der allgemeinen Produktbeschreibung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

(3) Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Webseite der Make Watt GmbH dient ausschließlich zur Information und ist nicht als rechtlich bindendes Angebot zu verstehen. Sie stellt vielmehr eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Erst die Bestellung des Kunden, sei es über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise, stellt ein verbindliches Angebot an Make Watt zur Vertragsschließung dar.

(4) Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kauf- und/oder Dienstleistungsvertrags. Make Watt kann dieses Angebot durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, in elektronischer oder schriftlicher Form, oder durch Rechnungsstellung annehmen.

(5) Der Inhalt des Vertrags und damit der Vertragsgegenstand werden durch die im Auftrag näher bezeichneten Produkte sowie die zu erbringenden Dienst- und Werkleistungen definiert. Hierzu gehören auch die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen, Mengen und vereinbarten Preise.

(6) Sollte das vom Kunden gewählte Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar sein, wird Make Watt den Kunden hierüber unverzüglich informieren. In einem solchen Fall wird Make Watt nach Möglichkeit ein alternatives Produkt anbieten. Sollte kein entsprechendes Ersatzprodukt zur Verfügung stehen oder der Kunde das Ersatzangebot ablehnen, haben beide Parteien das Recht, von dem noch nicht vollständig erfüllten Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Make Watt bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

§ 3 Leistungen der Make Watt GmbH

(1) Information über Lieferprobleme und Ersatzprodukte: Make Watt GmbH macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation Lieferprobleme für bestimmte Produkte im Bereich der erneuerbaren Energien auftreten können. In solchen Fällen behält sich Make Watt das Recht vor, Produkte von gleichem oder höherem Wert als Ersatz anzubieten. Diese Ersatzprodukte werden sorgfältig ausgewählt, um sicherzustellen, dass sie in Funktion, Qualität und technischen Spezifikationen mit den ursprünglich bestellten Produkten übereinstimmen. Kunden werden umgehend über eventuelle Änderungen oder Verzögerungen informiert.

(2) Vorbereitung und Kommunikation mit Netzbetreibern: Make Watt übernimmt im Rahmen ihrer Dienstleistungen die Vorbereitung und Übermittlung von Anfragen an den zuständigen Netzbetreiber, die für die Installation und Inbetriebnahme der Anlagen notwendig sind. Dies beinhaltet auch die Erstellung und Übermittlung der notwendigen Unterlagen für die An- und Fertigmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber.

(3) Ausschluss des Setzens von Messsystemen: Die Installation oder das Setzen von Messsystemen, einschließlich Zweirichtungszählern oder Zählern für spezielle Anwendungen, ist nicht Teil der von Make Watt angebotenen Dienstleistungen. Diese Aufgaben liegen in der Verantwortung des jeweiligen Netzbetreibers oder eines vom Kunden beauftragten, qualifizierten Dienstleisters.

(4) Ausschluss bestimmter Installationen und Dienstleistungen: Die Neuinstallation oder Erweiterung von Zählerschränken, das Anpassen vorhandener Elektroinstallationen im Haus des Kunden, das Herstellen eines Internetanschlusses sowie die Koordination und Abstimmung mit Telekommunikationsdienstleistern sind nicht im Leistungsumfang von Make Watt enthalten. Diese Dienstleistungen müssen vom Kunden selbst organisiert und koordiniert werden, falls erforderlich.

(5) Technische Vorbereitung bei Stromtarifbuchungen: Falls Kunden einen Stromtarif über Make Watt GmbH buchen, beschränkt sich die Verantwortung von Make Watt auf die technische Vorbereitung für die Strombelieferung gemäß den Anforderungen des jeweiligen Stromtarifanbieters. Die Vertragsgestaltung und alle weiteren Bedingungen des Stromliefervertrags werden direkt zwischen dem Kunden und dem Stromtarifanbieter vereinbart.

§ 4 Kauf und Installation von PV-Anlagen

(1) Qualität und Spezifikation der Unterkonstruktion: Die Unterkonstruktion der Photovoltaikanlagen, die von Make Watt GmbH angeboten wird, ist ein Standardprodukt, das den branchenüblichen Qualitätsnormen entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass die spezifische Marke oder das Modell der Unterkonstruktion variieren kann, jedoch immer von anerkannten Herstellern stammt, die eine adäquate Qualität und Zuverlässigkeit garantieren. Die Auswahl eines bestimmten Fabrikats oder Modells der Unterkonstruktion ist nicht Bestandteil des Vertrages und bleibt im Ermessen von Make Watt GmbH.

(2) Gerüstpauschale und Umfang der Leistungen: Im Rahmen der Gerüstpauschale sind bestimmte Dienstleistungen für den Aufbau und die Montage der Photovoltaikanlagen abgedeckt. Die genauen Leistungen, die durch die Gerüstpauschale abgegolten werden, werden im jeweiligen Auftrag detailliert aufgeführt. Darunter fallen beispielsweise die Bereitstellung, Aufstellung und der Abbau des erforderlichen Gerüsts. Sollten für die Installation zusätzliche Gerüste oder Hilfsmittel erforderlich sein, die über den im Auftrag definierten Umfang hinausgehen, werden diese separat berechnet. Make Watt GmbH wird hierzu ein entsprechendes Angebot erstellen und dem Kunden vorab zur Genehmigung vorlegen.

(3) Leistung und Spezifikation der PV-Anlage: Die Gesamtleistung der Photovoltaikanlage ist durch die Anzahl und individuelle Leistung der verwendeten Solarmodule bestimmt. Die endgültige Leistung der installierten Anlage kann variieren und sowohl höher als auch niedriger als die in der Bestellung angegebene Leistung ausfallen. Die Leistungsangaben in der Bestellung beziehen sich auf die Nennleistung der einzelnen Module, wie sie in den technischen Datenblättern des Herstellers angegeben sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben keine Garantie für die Gesamtleistung der Photovoltaikanlage darstellen, sondern lediglich als Richtwert für die erwartete Leistung dienen.

§ 5 Vor-Ort-Termin

(1) Vereinbarung und Zweck des Vor-Ort-Termins: Make Watt GmbH und der Kunde können die Durchführung eines Vor-Ort-Termins vereinbaren. Dieser dient dazu, die technischen und baulichen Gegebenheiten am Installationsort zu prüfen und zu bewerten, um eine ordnungsgemäße Planung und Durchführung des Projekts zu gewährleisten. Dabei werden Faktoren wie Standortbeschaffenheit, Dachstruktur, Zugänglichkeit und andere relevante Aspekte begutachtet.

(2) Angebotserstellung nach dem Vor-Ort-Termin: Basierend auf den Erkenntnissen und Ergebnissen des Vor-Ort-Termins wird Make Watt GmbH dem Kunden ein detailliertes Angebot für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage unterbreiten. Dieses Angebot wird alle erforderlichen Komponenten, Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten umfassen. Sollte sich aufgrund des Vor-Ort-Termins herausstellen, dass Anpassungen am ursprünglichen Angebot erforderlich sind, wird Make Watt GmbH diese Anpassungen vornehmen und dem Kunden ein aktualisiertes Angebot zukommen lassen.

(3) Kundenpflichten und Zugangsgewährung: Der Kunde ist verpflichtet, Make Watt GmbH den notwendigen Zugang zum Installationsort zu gewähren. Dazu gehört auch die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Vor-Ort-Termins notwendig sind. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Zugang zum Installationsort frei von Hindernissen ist und dass alle notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente Durchführung des Termins erfüllt sind.

(4) Verbindlichkeit der vereinbarten Termine: Die für den Vor-Ort-Termin vereinbarten Termine sind für beide Parteien verbindlich. Sollte der Kunde den Termin weniger als fünf Werktage vor dem vereinbarten Zeitpunkt absagen oder verschieben müssen, ist Make Watt GmbH berechtigt, eine angemessene Ausfallgebühr zu berechnen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ein unvorhergesehenes und unvermeidbares Ereignis zur Absage oder Verschiebung geführt hat. Diese Gebühr dient zur Deckung von Vorbereitungsaufwand und gegebenenfalls entstandenen Kosten.

§ 6 Beantragung von Fördermitteln

(1) Separate Vereinbarung für Fördermittelanträge: Die Beantragung von Fördermitteln für Projekte, die im Zusammenhang mit den Leistungen der Make Watt GmbH stehen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Make Watt GmbH. Diese Vereinbarung regelt die spezifischen Bedingungen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Fördermittelverfahren.

(2) Bereitstellung von Vollmachten und Unterlagen: Für die Beantragung und Durchführung des Förderverfahrens muss der Kunde Make Watt GmbH unverzüglich alle erforderlichen Vollmachten und Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet alle Dokumente und Informationen, die erforderlich sind, um den Förderantrag erfolgreich zu stellen und abzuwickeln. Die fristgerechte Bereitstellung dieser Dokumente ist essentiell, um Verzögerungen oder Ablehnungen des Förderantrags zu vermeiden.

(3) Keine Haftung für Förderfähigkeit: Make Watt GmbH übernimmt keine Haftung für die Förderfähigkeit der Anlagen oder für die Gewährung der Förderung in einer bestimmten Höhe. Die Bewertung der Förderfähigkeit obliegt den jeweiligen Förderinstitutionen, und Make Watt GmbH kann keine Garantie für eine positive Entscheidung über Fördermittel übernehmen.

(4) Auftragserteilung bei Förderprogrammen mit Vorbehalt: Wenn ein Förderprogramm einen vorzeitigen Beginn der Maßnahmen ausschließt, erfolgt eine verbindliche Auftragserteilung an Make Watt GmbH erst nach Erhalt einer positiven Förderzusage. Kunden sollten sich bewusst sein, dass bei langen Bearbeitungszeiten der Förderinstitutionen zwischenzeitlich Preisanpassungen für Materialien und Dienstleistungen auftreten können.

(5) Kundenverantwortung bei Eigenbeantragung von Fördermitteln: Falls der Kunde selbst Fördermittel beantragt, muss er Make Watt GmbH rechtzeitig und umfassend über den Antrag und alle relevanten Voraussetzungen und Bedingungen informieren. Make Watt GmbH haftet nicht für die Ablehnung von Fördermitteln, die aufgrund unzureichender oder verspäteter Informationen durch den Kunden resultiert.

§ 7 Sonderrücktrittsrechte

(1) Rücktritt bei unerfüllbaren technischen, baulichen oder regulatorischen Bedingungen: Die Make Watt GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls technische, bauliche oder regulatorische Rahmenbedingungen am Installationsort die Durchführung des Auftrags unmöglich machen. Dies umfasst Situationen, in denen die erforderlichen Bedingungen für die Installation oder den Betrieb der Anlagen nicht erfüllt werden können. Der Kunde wird über solche Hindernisse informiert und erhält eine Frist zur Behebung dieser Probleme. Sollten diese Mängel nicht innerhalb der festgelegten Frist behoben werden, kann Make Watt GmbH den Vertrag kündigen.

(2) Sonderkündigungsrecht bei fehlenden Genehmigungen: Wenn für die Herstellung und Inbetriebnahme der Anlagen Genehmigungen von Netzbetreibern, Behörden oder anderen Dritten erforderlich sind und diese verweigert werden, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies gilt, wenn die erforderlichen Genehmigungen trotz angemessener Bemühungen nicht erlangt werden können.

(3) Außerordentliches Rücktrittsrecht bei Ablehnung von Fördermitteln: Sollten Fördermittel, die für die Durchführung des Projekts wesentlich sind, abgelehnt werden, hat der Kunde das Recht, außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn die Durchführung des Projekts ohne die Fördermittel für den Kunden unzumutbar wäre.

(4) Rücktrittsrecht bei Ablehnung der Finanzierungszusage: Kunden, die den Vertrag unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte (z.B. Banken, Kreditinstitute) abgeschlossen haben, können vom Vertrag zurücktreten, falls die Finanzierung abgelehnt wird. Make Watt GmbH kann in solchen Fällen einen Nachweis über die Ablehnung der Finanzierungszusage verlangen.

(5) Vergütung bereits erbrachter Leistungen: Im Falle eines Sonderrücktritts sind die von Make Watt GmbH bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu vergüten. Dies umfasst Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erbracht wurden, sowie Fälle, in denen der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht fristgerecht erbracht hat.

§ 8 Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Ungehinderter Montagebeginn: Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen für einen ungehinderten Montagebeginn zu schaffen. Dies beinhaltet die Sicherstellung des Zugangs zur Baustelle, einschließlich der Zufahrtswege für notwendige Fahrzeuge und Ausrüstungen.

(2) Bereitstellung von Anschlüssen und Arbeitsflächen: Der Kunde muss unentgeltlich einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche für die Dauer der Montagearbeiten zur Verfügung stellen.

(3) Zählerschrank gemäß VDE/TAB Standard: Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein Zählerschrank entsprechend den aktuellen VDE/TAB-Standards oder anderen vertraglich festgelegten Anforderungen vorhanden ist.

(4) Stabile Internetverbindung: Es ist erforderlich, dass der Kunde für die Dauer der Montage und Inbetriebnahme eine stabile Internetverbindung bereitstellt, die den technischen Anforderungen der Anlagen entspricht.

(5) Verantwortung für Internetanschluss: Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der notwendigen Anschlüsse und Geräte zur Verbindung der Anlagen mit dem Internet. Dazu zählt insbesondere das Bereitstellen einer festen, mit dem Router verbundenen Netzwerkleitung am Aufstellungsort der Anlagen.

(6) Netzwerkverbindung durch Make Watt GmbH: Make Watt GmbH übernimmt die Verbindung der Anlagen mit dem Netzwerk unter Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs. Sollte eine vorbereitete Netzwerkleitung zum Montagetermin nicht vorhanden sein, wird Make Watt GmbH lose Netzwerkkabel verlegen, um die notwendige Verbindung herzustellen.

(7) Mitwirkung bei Registrierung und Fertigmeldung: Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Vollmachten bzw. Formulare zu unterzeichnen, die für die Registrierung und Fertigmeldung der Anlagen notwendig sind.

§ 9 Besondere Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten bei der Installation von PV-Anlagen

(1) Bereitstellung von Ersatzziegeln bei Ziegeldachmontage: Sollte die Montage der PV-Anlage auf einem Ziegeldach erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Anzahl von Ersatzziegeln zur Verfügung zu stellen. Diese dienen dem Ersatz von möglicherweise bei der Installation beschädigten Ziegeln.

(2) Bereitstellung von Schneefangsystemen: Für die Sicherheit und Funktionalität der Anlage ist der Kunde verantwortlich, ein adäquates Schneefangsystem zu dimensionieren und bereitzustellen, um die Integrität der Anlage auch unter winterlichen Bedingungen sicherzustellen.

(3) Haftung für Montagevoraussetzungen: Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der vorgesehene Aufstellungsort der PV-Anlage alle notwendigen Voraussetzungen für eine sichere und regelkonforme Montage erfüllt. Dazu zählen insbesondere die statischen Anforderungen des Daches sowie die Eignung des Dachunterbaus und der Dachkonstruktion.

(4) Überprüfung öffentlich-rechtlicher Voraussetzungen: Die Make Watt GmbH führt keine Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage der PV-Anlage durch. Dies umfasst nicht die Einholung von Genehmigungen oder die Überprüfung der Einhaltung von denkmal- oder brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, diese Aspekte im Vorfeld der Installation zu klären und sicherzustellen, dass alle relevanten Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Bindung an Angebotspreise: Die von der Make Watt GmbH genannten Angebotspreise sind für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Angebotsdatum für den Kunden bindend. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Make Watt GmbH das Recht vor, die Preise anzupassen.

(2) Preisgestaltung: Für Verbraucher sind die Preise inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei Geschäften mit Unternehmern verstehen sich die Preise exklusive der Umsatzsteuer.

(3) Berechnung zusätzlicher Leistungen: Leistungen, die nicht explizit im Auftrag aufgeführt sind oder von diesem abweichen, werden nach den jeweils geltenden Bedingungen der Make Watt GmbH gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Preisbasis „ab Lager“: Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise für die Produkte „ab Lager“ der Make Watt GmbH. Zusätzliche Kosten wie Fracht, Zoll, Versicherung und andere Nebenkosten werden separat ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen.

(5) Zahlungsmodalitäten: Geschuldete Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb der darin angegebenen Frist zu leisten. Die Zahlungsfristen beginnen mit dem Datum der Rechnungsstellung.

(6) Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug kommen die gesetzlichen Verzugsregelungen zur Anwendung. Dies schließt die Berechnung von Verzugszinsen und die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ein.

(7) Zahlungsfähigkeit des Kunden: Im Falle von Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, etwa durch negative Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien, werden alle offenen Forderungen der Make Watt GmbH sofort fällig.

(8) Zahlungsanweisungen: Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto der Make Watt GmbH zu leisten. Andere Zahlungswege sind nicht schuldbefreiend.

(9) Spezifische Zahlungsbedingungen: Die spezifischen Zahlungsbedingungen, einschließlich der Fälligkeiten für An- und Abschlagszahlungen, sind im jeweiligen Auftrag detailliert festgelegt und für beide Parteien bindend.

§ 10a Umsatzsteuerbefreiung

(1) Umsatzsteuerbefreiung: Die Make Watt GmbH bietet ihre Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei an. Dies gilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllt sind. Diese Regelung bezieht sich insbesondere auf die Installation und Lieferung von Photovoltaik-Anlagen und zugehörigen Komponenten, wenn diese auf Wohngebäuden oder Gebäuden mit gemeinnütziger Nutzung installiert werden und bestimmte Leistungsgrenzen nicht überschreiten.

(2) Bestätigung durch den Kunden: Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung erfüllt sind. Dies schließt ein, dass die bestellten Produkte und Leistungen den gesetzlichen Bestimmungen des § 12 Abs. 3 UStG entsprechen und für den vorgesehenen Einsatz in Photovoltaikanlagen genutzt werden, die die definierten Anforderungen erfüllen.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Aufrechnung durch den Kunden: Der Kunde darf Forderungen gegenüber der Make Watt GmbH nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

(2) Zurückbehaltungsrecht: Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur dann ausgeübt werden, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Bei bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nicht zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn die Gegenforderung nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Lieferung und Gefahrenübergang

(1) Verbindlichkeit von Lieferterminen: Verbindliche Liefertermine und -fristen sind schriftlich zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung kann auch per E-Mail erfolgen, wenn diese Kommunikationsform im Rahmen des Vertragsverhältnisses üblich ist.

(2) Unverbindliche Liefertermine: Voraussichtliche Liefertermine, die in der Bestellung genannt werden, sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung.

(3) Versandverzögerungen: Verzögert sich der Versand oder die Abnahme der Ware aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

(4) Voraussetzungen für Lieferfristen: Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

(5) Teillieferungen: Make Watt GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Höhere Gewalt: Bei Eintritt höherer Gewalt, die die Lieferung oder Leistungserbringung verhindert oder unzumutbar erschwert, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Make Watt GmbH wird den Kunden über derartige Verzögerungen umgehend informieren.

(7) Annahmeverzug: Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist Make Watt GmbH berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens sowie etwaige Mehraufwendungen zu verlangen.

(8) Schadenersatz bei Lieferverzug: Bei Lieferverzögerungen, die Make Watt GmbH zu vertreten hat, kann der Kunde nach Setzen einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.

(9) Überprüfung der Lieferung: Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf sichtbare Schäden zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu dokumentieren.

(10) Gefahrenübergang: Mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

§ 13 Übergabe und Abnahme

(1) Übergabe und Abnahme nach Montage und Inbetriebnahme: Die förmliche Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch Make Watt GmbH. Dies umfasst eine Überprüfung der Funktionalität und Vollständigkeit der Anlage.

(2) Teilabnahmen: Make Watt GmbH ist berechtigt, Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Teilbereiche der Leistung (z.B. Montage der Module, Installation der Wechselrichter) durchzuführen, wenn dies den Kunden nicht unangemessen benachteiligt und im Einklang mit dem Gesamtauftrag steht.

(3) Umgang mit unwesentlichen Mängeln: Eine Verweigerung der Abnahme durch den Kunden aufgrund unwesentlicher Mängel ist nicht zulässig. Unwesentliche Mängel sind solche, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlagen nicht maßgeblich beeinträchtigen.

(4) Fiktive Abnahme bei Unterlassung der Abnahme durch den Kunden: Unterlässt der Kunde die Abnahme der Anlagen innerhalb einer angemessenen, von Make Watt GmbH gesetzten Frist trotz Verpflichtung hierzu, gilt die Abnahme als erfolgt.

(5) Abnahme bei Unternehmern: Ist der Kunde Unternehmer, so gilt die vorbehaltlose Ingebrauchnahme der Anlage als Abnahme, es sei denn, es liegen wesentliche Mängel vor, die eine Abnahme ausschließen.

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Softwarenutzung

(1) Urheberrechtlicher Schutz: Make Watt GmbH behält sich sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte an allen im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen Dokumenten, wie Plänen, Zeichnungen, Software, und technischen Spezifikationen, vor. Diese Dokumente dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Make Watt GmbH nicht für andere Zwecke verwendet, kopiert, Dritten zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt werden.

(2) Softwarenutzungsrecht: Dem Kunden wird ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die im Lieferumfang enthaltene Software und etwaige Updates eingeräumt. Die Nutzung ist ausschließlich in Verbindung mit den gelieferten Produkten und entsprechend den dazugehörigen Bedienungsanleitungen und Nutzungsbedingungen gestattet.

(3) Beschränkung des Nutzungsrechts: Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die im Lieferumfang enthaltenen Produkte. Eine isolierte Nutzung der Software oder eine Nutzung in Verbindung mit nicht von Make Watt GmbH gelieferten Produkten oder Geräten ist ausdrücklich untersagt.

(4) Verbot der Weitergabe und Modifikation: Eine Weitergabe der Software an Dritte sowie jegliche Form der Modifikation, Bearbeitung oder Übersetzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Make Watt GmbH ist untersagt. Dies umfasst auch das Reverse Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software.

(5) Dokumentationspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Informationen und Dokumente in Bezug auf die Nutzung der Software sorgfältig zu dokumentieren und auf Anfrage von Make Watt GmbH zur Verfügung zu stellen.

§ 15 Gewährleistung, Haftung, Prüfpflichten

(1) Keine Garantie durch technische Daten: Technische Daten, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Leistungsbeschreibungen, die in Katalogen, Werbematerialien oder auf der Website der Make Watt GmbH präsentiert werden, sind unverbindlich und stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als solche gekennzeichnet.

(2) Vorbehalt technischer Änderungen: Make Watt GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Verbesserungen an ihren Produkten vorzunehmen, sofern diese Änderungen dem technischen Fortschritt dienen, die Funktionalität nicht mindern und den Kunden nicht unzumutbar benachteiligen.

(3) Rügepflicht für Unternehmer: Unternehmer im Sinne des § 14 BGB müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich anzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, um die Gewährleistungsrechte zu wahren.

(4) Mängelanzeige durch Verbraucher: Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erkennen des Mangels schriftlich zu melden.

(5) Gewährleistungsfristen: Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.

(6) Nacherfüllung: Im Falle eines Mangels wird Make Watt GmbH primär durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nacherfüllen. Der Kunde hat Make Watt GmbH hierfür eine angemessene Frist zu gewähren.

(7) Rechte bei Scheitern der Nacherfüllung: Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unmöglich, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

(8) Herstellergarantien: Garantieansprüche, die sich aus den Garantiezusagen der Hersteller der gelieferten Produkte ergeben, sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

(9) Schadenersatzansprüche: Schadenersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden erst nach erfolgloser Nacherfüllung zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.

(10) Haftungsausschluss: Make Watt GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(11) Haftung des Personals: Die Haftungsbeschränkung gilt auch für persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Make Watt GmbH.

(12) Potenzialanalyse und Wirtschaftlichkeitsprognosen: Die von Make Watt GmbH erstellten Potenzialanalyse und Wirtschaftlichkeitsprognosen basieren auf Annahmen und Schätzungen und dienen lediglich der Orientierung. Sie stellen keine verbindlichen Zusagen oder Garantien hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit oder der tatsächlich zu erzielenden Einsparungen dar.

§ 16 Eigentumsvorbehalt

(1) Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Make Watt GmbH. Dies gilt für alle Zahlungen, einschließlich Salden aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis.

(2) Weiterveräußerung und Verarbeitung: Ist der Kunde ein Unternehmer, darf er die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen oder verarbeiten. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der Make Watt GmbH stehenden Waren, erwirbt Make Watt GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(3) Forderungsabtretung: Bei Weiterverkauf der Ware tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen Dritte erwachsen, an Make Watt GmbH ab. Die Make Watt GmbH nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

(4) Zugriffsrechte Dritter: Der Kunde hat Make Watt GmbH unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nehmen, beispielsweise im Falle einer Pfändung, sowie sämtliche Dokumente für eine Intervention bereitzustellen.

(5) Rücknahme: Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Make Watt GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch Make Watt GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Make Watt GmbH erklärt dies ausdrücklich.

(6) Verwertung: Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist Make Watt GmbH berechtigt, diese nach angemessener Ankündigungsfrist bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.

(7) Freigabepflicht: Auf Verlangen des Kunden wird Make Watt GmbH die Sicherheiten freigeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

§ 17 Datenschutz

(1) Datenschutzgrundsätze: Die Make Watt GmbH verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Verantwortliche Stelle: Für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgesetze verantwortlich ist die Make Watt GmbH. Der Datenschutzbeauftragte der Make Watt GmbH kann unter den angegebenen Kontaktdaten für Anfragen zum Datenschutz kontaktiert werden.

(3) Zweck der Datenverarbeitung: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgen ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Kundenbetreuung und -beratung.

(4) Mitteilungspflicht bei Datenänderungen: Kunden sind verpflichtet, Änderungen ihrer personenbezogenen Daten der Make Watt GmbH unverzüglich zu melden, um eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung zu gewährleisten.

(5) Einsatz von Dienstleistern: Make Watt GmbH behält sich vor, zur Vertragserfüllung externe Dienstleister einzubinden, die im Auftrag von Make Watt GmbH Daten verarbeiten. Hierbei wird stets ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.

(6) Betroffenenrechte: Kunden haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Zudem besteht das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

(7) Löschung und Speicherfrist: Personenbezogene Daten werden nach Erfüllung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, oder auf Wunsch des Kunden gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

(8) Datenschutzanfragen: Anfragen, Beschwerden oder Anregungen zum Datenschutz können an den Datenschutzbeauftragten der Make Watt GmbH gerichtet werden. Kontaktdaten sind auf der Webseite oder in den Vertragsunterlagen zu finden.

(9) Beschwerderecht: Kunden haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, falls sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

§ 18 Online-Kommunikation

(1) Elektronische Kommunikation als Standard: Die Kommunikation zwischen Make Watt GmbH und ihren Kunden erfolgt primär über elektronische Wege, wie E-Mail, Kundenportal oder andere digitale Kommunikationsmittel. Dies umfasst alle Mitteilungen, Vertragsdokumente, Rechnungen, Angebote und Support-Anfragen.

(2) Bereitstellung und Aufrechterhaltung technischer Voraussetzungen: Kunden sind dafür verantwortlich, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für eine solche elektronische Kommunikation zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Dazu gehört eine aktive E-Mail-Adresse, Zugang zum Internet und die Fähigkeit, digitale Dokumente zu empfangen und zu lesen.

(3) Kosten für den Wechsel zur Papierform: Sollte der Kunde eine Umstellung der Kommunikation von elektronischen auf traditionelle Papierformate wünschen, behält sich Make Watt GmbH vor, für diesen zusätzlichen Aufwand angemessene Kosten in Rechnung zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen gesetzliche Bestimmungen eine Kommunikation in Papierform erfordern.

(4) Benachrichtigungspflicht bei Änderungen: Kunden sind verpflichtet, Make Watt GmbH über Änderungen ihrer Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adressen, unverzüglich zu informieren, um eine lückenlose Kommunikation zu gewährleisten.

(5) Sicherheitsvorkehrungen: Make Watt GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten. Kunden sollten ebenfalls angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Daten und Kommunikation ergreifen.

(6) Recht auf elektronischen Dokumentenversand: Make Watt GmbH behält sich das Recht vor, Dokumente, die für die Vertragsdurchführung relevant sind, wie z.B. Rechnungen oder Vertragsänderungen, elektronisch zu versenden, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich um Papierdokumente gebeten und die zusätzlichen Kosten dafür akzeptiert.

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Widerrufsfrist: Verbraucher haben das Recht, einen mit Make Watt GmbH geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag, nachdem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat, oder im Falle eines Dienstleistungsvertrages, am Tag des Vertragsabschlusses.

(2) Ausübung des Widerrufsrechts: Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Make Watt GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(3) Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Make Watt GmbH alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Make Watt GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Make Watt GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(4) Kosten der Rücksendung: Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen. Bei nicht paketversandfähigen Waren kann Make Watt GmbH diese auf Kosten des Kunden abholen lassen.

(5) Wertersatz für erbrachte Dienstleistungen: Hat der Kunde verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er Make Watt GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem er Make Watt GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(6) Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

§ 20 Streitbeilegungsverfahren

(1) Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren: Make Watt GmbH erklärt hiermit, dass sie nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) verpflichtet ist und sich auch nicht freiwillig dazu verpflichtet hat. Dies bedeutet, dass bei etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Kunden und Make Watt GmbH eine außergerichtliche Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle nicht angeboten wird.

(2) Online-Streitbeilegung: Für Verbraucher besteht jedoch die Möglichkeit, die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission zu nutzen. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen ergeben. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link erreicht werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Make Watt GmbH weist darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und sich auch nicht freiwillig dazu verpflichtet hat.

(3) Alternative Kontaktmöglichkeiten bei Streitigkeiten: Kunden, die Fragen oder Beschwerden haben, werden ermutigt, sich direkt an Make Watt GmbH zu wenden, um eine schnelle und einvernehmliche Lösung zu finden. Kontaktinformationen finden Sie auf der Website von Make Watt GmbH oder in den Vertragsunterlagen.

§ 21 Einsatz von Subunternehmern

(1) Einsatz von Subunternehmern: Make Watt GmbH behält sich das Recht vor, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden Subunternehmer einzusetzen. Dies umfasst alle Bereiche und Phasen des Vertrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Planung, Lieferung, Installation, Wartung und Service der Produkte oder Anlagen. Die Auswahl der Subunternehmer erfolgt unter strengen Kriterien, um sicherzustellen, dass die Qualität der Leistungen und Produkte den Standards von Make Watt GmbH entspricht.

(2) Verantwortlichkeit für Subunternehmer: Für alle Leistungen, die von Subunternehmern im Auftrag von Make Watt GmbH erbracht werden, übernimmt Make Watt GmbH die volle Verantwortung gegenüber dem Kunden, als ob Make Watt GmbH diese Leistungen selbst erbracht hätte. Dies schließt die Einhaltung aller vertraglichen Vereinbarungen, Qualitätsstandards und gesetzlichen Anforderungen ein. Make Watt GmbH stellt sicher, dass alle Subunternehmer entsprechend instruiert und qualifiziert sind, um die Leistungen gemäß den Anforderungen des Kunden und den Richtlinien von Make Watt GmbH zu erbringen.

(3) Transparenz und Kommunikation: Make Watt GmbH informiert den Kunden transparent über den Einsatz von Subunternehmern. Kundenanfragen, Reklamationen oder spezifische Anforderungen, die sich auf die durch Subunternehmer erbrachten Leistungen beziehen, werden von Make Watt GmbH entgegengenommen und bearbeitet. Make Watt GmbH gewährleistet eine effektive Kommunikation und Koordination zwischen allen beteiligten Parteien.

(4) Gewährleistung und Haftung: Für alle von Subunternehmern im Auftrag von Make Watt GmbH erbrachten Leistungen gelten dieselben Gewährleistungsbedingungen wie für Leistungen, die direkt von Make Watt GmbH erbracht werden. Make Watt GmbH haftet für jegliche Mängel oder Schäden, die durch die Arbeit der Subunternehmer entstehen, und wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und Schadensbegrenzung ergreifen.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Schriftform für Vertragsänderungen: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Die Textform gewährleistet die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Vereinbarungen für beide Parteien.

(2) Anwendbares Recht: Auf diesen Vertrag und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Make Watt GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Dies trägt zur Rechtssicherheit bei und stellt sicher, dass ein einheitlicher rechtlicher Rahmen Anwendung findet.

(3) Gerichtsstand für Unternehmer: Ist der Kunde ein Unternehmer, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Make Watt GmbH. Dies ermöglicht eine effiziente und sachnahe rechtliche Klärung von Streitfällen.

(4) Gerichtsstand für Verbraucher: Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand. Dies bedeutet, dass Verbraucher Klagen gegen Make Watt GmbH in der Regel an ihrem Wohnsitz anstrengen können.

(5) Anpassung der AGB: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(6) Änderungsmitteilungen: Make Watt GmbH wird den Kunden über Änderungen dieser AGB in Textform informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Make Watt GmbH wird in der Mitteilung auf die Bedeutung dieser Frist hinweisen.

(7) Außerordentliches Kündigungsrecht bei AGB-Änderungen: Im Falle wesentlicher Änderungen dieser AGB steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung bedarf der Textform. Make Watt GmbH wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen.

Stand: Januar 2024

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